Steuerliche Neuregelungen für die Immobilienwirtschaft

Degressive AfA: Der neue § 7 Abs. 5 a EStG (degressive Abschreibung) musste Federn lassen und wurde von 6 % auf 5 % reduziert. Dabei wird die Bemessungsgrundlage jedes Jahr um die in Anspruch genommene Abschreibung gemindert. Dieser verminderte…